Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimittel (z.B. Salben, Kapseln, Tropfen)

Die in der Apotheke hergestellten Individualrezepturen sind auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt und können durch die auf dem Markt verfügbaren Fertigarzneimittel nicht ersetzt werden.

Die Defekturen sind Rezepturarzneimittel, die regelmäßig von den Stationen abgerufen und daher in einer erhöhten Menge hergestellt werden dürfen. Es dürfen dabei maximal 100 Verbrauchseinheiten für die Lagerung hergestellt werden. Vor der Herstellung werden die Grundsubstanzen nach den aktuell gültigen Vorschriften des Europäischen Arzneibuchs (Ph. Eur.) in unserem Labor geprüft und zur Verwendung für die Herstellung durch einen Apotheker freigegeben.

Die Herstellung und Kennzeichnung erfolgt im galenischen Labor, das den Anforderungen der aktuell gültigen Apothekenbetriebsordnung entspricht. Vor der Herstellung wird die Anforderung von einem Apotheker auf Plausibilität geprüft und zur Herstellung freigegeben. Nur pharmazeutisch ausgebildetes Personal darf diese Arzneimittel herstellen.

Die Überprüfung der Qualität der hergestellten Arzneimittel wird in unserem apothekeneigenen Labor gewährleistet.